AGB`s der CODY.care GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Nutzer der Plattform CODY.care, insbesondere Veranstalter, Teilnehmer und Leistungserbringer
Als Fallkonferenz werden Sitzungen bezeichnet, in denen die künftige Vorgehensweise betreffend einen Patienten oder Klienten besprochen und beschlossen werden soll.
Veranstalter kann sowohl ein Mensch mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf selbst sein als auch jeder Dritte (Ärzte, Kliniken, Angehörige, etc.)
Teilnehmer sind Leistungserbringer, welche zu einer Fallkonferenz eingeladen werden und im Rahmen dessen ihre Dienste zur Versorgung des Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf anbieten können.
Leistungserbringer sind Benutzer, welche Ihr Profil in CODY.care „sichtbar“ schalten und so in der Kontaktdatenbank für alle Benutzer angezeigt werden und zu Fallkonferenzen eingeladen werden können.
Daten der Person, für die die Fallkonferenz veranstaltet wird
Alle Benutzer sind verpflichtet, die von Ihnen hochgeladenen Inhalte auf Rechtsverletzungen hin zu prüfen. CODY.care behält sich den Rückgriff auf Benutzer, welche rechtswidrige Inhalte auf der Plattform hochgeladen oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt haben, vor.
Alle Benutzer sind verpflichtet, Inhalte, bei denen sie eine Rechtsverletzung vermuten, an CODY.care zu melden.
CODY.care behält sich vor, Benutzer, welche sich missbräuchlich oder treuwidrig verhalten, von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen.
Missbräuchlich und treuwidrig ist dabei insbesondere,
Nachstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet ein Schädiger vielmehr für jeden von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
CODY.care bietet Veranstaltern die Möglichkeit, Fallkonferenzen zu planen. Dabei werden grundlegende Personendaten angegeben und der Veranstalter hat die Möglichkeit Leistungserbringer auszuwählen, welche durch CODY.care zur Fallkonferenz eingeladen werden.
Leistungserbringer haben dann die Möglichkeit die Einladung anzunehmen. Zu dem vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt findet anschließend eine Videokonferenz mit allen Teilnehmern und dem Veranstalter statt, bei welchem die zukünftige Versorgung des Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf koordiniert wird.
CODY.care bietet dabei nur die Kontaktplattform insbesondere die Kommunikationskanäle an. Wir werden nicht als Vertragspartner oder Vermittler für die durch die Fallkonferenz entstehenden Rechtsgeschäfte tätig.
Voraussetzung für die Nutzung durch einen Benutzer ist die Registrierung in der Kontaktdatenbank.
Für jede Fallkonferenz entsteht jeweils ein Vertragsverhältnis mit den Teilnehmern und Veranstaltern
Eine Fallkonferenz darf von jeder natürlichen oder juristischen Person veranstaltet werden.
Eine Fallkonferenz darf bei CODY.care nur für Vorgänge angelegt werden, welche nicht einer unverzüglichen Versorgung bedürfen. CODY.care dient nicht zur Planung der Behandlung von akuten Erkrankungen, Verletzungen, etc.
Für die Veranstaltung einer Fallkonferenz werden keine Entgelte von dem Veranstalter erhoben.
Der Veranstalter ist verpflichtet,
Die Teilnahmefunktion richtet sich ausschließlich an Leistungserbringer und somit nur an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
Die Teilnehmer sind verpflichtet,
Die Teilnehmer einer Fallkonferenz sind mit Annahme der Einladung zur Fallkonferenz zur Zahlung des angegebenen Teilnahmeentgeltes verpflichtet. Das Entgelt wird fällig, unabhängig davon, ob der Teilnehmer an dem Meeting teilnimmt oder tatsächlich ein Vertrag zur Leistungserbringung zu Stande kommt.
Wird die Fallkonferenz vom Veranstalter abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes.
Der aktuell gültige Preis wird bei der Annahme der Einladung angezeigt.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt auf der Annahmeseite der Fallkonferenz über eine der angebotenen Zahlungsweisen.
Nach vorheriger Prüfung gewährt CODY.care Teilnehmern die Abrechnung der Teilnahmegebühren über eine monatliche Rechnung. Diese wird am Anfang eines jeden Monats mit den gesammelten Gebühren des Vormonats gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
CODY.care ist verpflichtet,
Alle Beteiligten sind verpflichtet möglichst sparsam mit Personendaten umzugehen. CODY.care ist datensparsam angelegt. So müssen zur Planung einer Fallkonferenz kein Name, keine Adresse oder ähnliche Daten angegeben werden, welche eine einfache Identifizierung des Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf ohne zusätzliches Wissen ermöglichen.
CODY.care erstattet bei technischen Problemen, welche CODY.care zu vertreten hat und die dazu führen, dass Teilnehmer nicht an einer Fallkonferenz teilnehmen können, dem Teilnehmer das Teilnehmerentgelt. Eine weitergehende Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
CODY.care bietet allen Benutzern eine Kontaktdatenbank, in welcher verschiedene Leistungserbringer aufgelistet werden, welche Dienstleistungen zur Versorgung von Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf anbieten.
Das Angebot richtet sich nur an Benutzer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Kontaktdatenbank oder die Verfügbarkeit der Kontaktdatenbank.
Für die Aufnahme in die Kontaktdatenbank wird kein Entgelt erhoben. Jedoch behält sich CODY.care vor, das Angebot oder Teile davon zukünftig gegen Entgelt anzubieten oder kostenpflichtige Funktionen einzuführen.
CODY.care haftet nicht für Schäden, welche durch den Ausfall, technische Fehler oder sonstige Einschränkungen der Funktionen der Kontaktdatenbank entstehen.
CODY.care behält sich die Änderungen dieser AGB vor. Für eine Fallkonferenz gelten immer die AGB, welche zum Zeitpunkt des Einstellens der Fallkonferenz (Veranstalter), oder der Annahme der Einladung (Teilnehmer) gültig waren.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen
Die AGB haben den Stand vom 11. Oktober 2022.