GKV-IPReG ThinkTank
Entdecke die Vielfalt unseres Netzwerks, das Menschen mit unterschiedlichen Expertisen und Erfahrungen vereint.
„Wo stehen wir in der Außerklinischen Intensivversorgung?“ diese Frage hat schon auf dem MAIK Kongress im Oktober 2024 in München eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Wir möchten diese weiterführen und den Fragen von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivversorgung, den Zu- und Angehörigen sowie den Leistungserbringern und Kostenträgern Gehör verschaffen. Am 17. Dezember 2024 findet von 17 bis 19 Uhr die Online-Diskussionsrunde „Update AKI 2024“ via Zoom statt, bei der Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 (Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung) im Bundesministerium für Gesundheit, Anne Karnatz von der Techniker Krankenkasse, Dr. Andreas Krokotsch vom Medizinischen Dienst Nord, Peer Counselor Maria-Cristina Hallwachs und Markus Behrendt vom IntensivLeben – Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche e.V. auf dem virtuellen Podium sitzen werden. Moderiert wird die Diskussionsrunde von Sebastian Lemme vom SVH Forum Gehirn e.V. und Christoph Jaschke, Leiter Public Relations der DEUTSCHENFACHPFLEGE und Kongresspräsident des MAIK Kongresses.
Tickets gibt es unter: Update AKI 2024
Kontinuierlicher Austausch zum GKV-IPReG und den Auswirkungen in der außerklinischen Versorgung
Der GKV-IPReG ThinkTank versammelte sich erstmals am 29. September 2020. Diese Initiative vereint Menschen mit Intensivpflegebedarf, Angehörige sowie Vertreter*innen aus Selbsthilfe, Medizin, Wissenschaft, Medizintechnik, Pflege und Therapie. Der Anlass für diese virtuellen Treffen ist das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)“, das nach fünf Jahrzehnten einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel in der außerklinischen Intensivpflege markiert. Der Gesetzgeber strebt die Etablierung eines strukturierten Versorgungssegments im deutschen Gesundheitswesen an, das bisher durch eine inhomogene Versorgungslandschaft mit zahlreichen Regeln und Normen, Verträgen und Absprachen geprägt war.
Die erheblichen Umstrukturierungen, die erwartet werden, betreffen in den kommenden Jahren Menschen mit Intensivpflegebedarf, ihre Angehörigen sowie sämtliche Berufsgruppen, Leistungsträger und Leistungserbringer in der außerklinischen Intensivversorgung. Der ThinkTank hat sich das Ziel gesetzt, den bundesweiten Diskurs, den das GKV-IPReG angestoßen hat, fachlich, ethisch und politisch zu begleiten und dessen Ausgestaltung zu überprüfen. Im Fokus stehen dabei die Bedürfnisse und Anliegen von Menschen, die auf außerklinische Versorgung, insbesondere außerklinische Intensivpflege, angewiesen sind, sowie deren Angehörigen. Es handelt sich hierbei um eine vergleichsweise kleine, vielfältige, höchst vulnerable und schwerstpflegebedürftige Gruppe. Diese Bevölkerungsgruppe, die von Behinderung und Benachteiligung bedroht ist, muss mit individuell angepassten, angemessenen, umfassenden sowie komplexen Ausgleichsbedarfen und darüber hinaus mit Maßnahmen zur Teilhabesicherung berücksichtigt werden.
Auf dem 17. MAIK Kongress vom 25. – 26. Oktober 2024 in München fand die politische Diskussionsrunde zur Fragestellung „Wo stehen wir in der Außerklinischen Intensivversorgung?“ statt. Moderiert wurde sie von Dr. A. Hakim Bayarasssou und Christoph Jaschke. Den Fragen der Moderatoren und des Publikums stellten sich Dr. Jeanette Fleisch, Pneumologin und niedergelassene Hausärztin, Alfred Kindshofer von der BARMER, Sebastian Lemme vom SHV Forum Gehirn e.V. und Martina Wiedmann vom Intensivpflegeverband Deutschland IPV e.V.
Die Diskussion wurde aufgezeichnet und kann hier angesehen werden.
Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft hat eine „Rechtliche Stellungnahme zur Verbindlichkeit der Begutachtungsanleitung Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V und den dort festgelegten Vorgaben zur Gutachterauswahl“ erstellt.
Der GKV-IPReG ThinkTank hat anlässlich des Weltkindertags gemeinsam mit mehreren Vereinen wie u. a. dem DIGAB e.V., dem Intensivpflegeverband Deutschland e.V. und dem Landesverbandselbsthilfe Körperbehinderter Menschen Baden-Württemberg e.V., eine Pressemitteilung verfasst, um auf die Situation von Kindern und jungen Menschen im Zusammenhang mit dem GKV-IPReG aufmerksam zu machen.
Der GKV-IPReG ThinkTank hat gemeinsam mit dem DIGAB e.V. im Mai 2023 einen offenen Brief an Bundesminister Professor Lauterbach gesendet. Anlass des Briefs sind Medienberichte und Schreiben, die aufzeigen, dass Fehlanreize durch die neuen gesetzlichen Regelungen der außerklinischen Intensivversorgung bestehen.
Die Essentials sowie die kommentierte Langversion können hier heruntergeladen werden. Die Materialien dürfen weitergeleitet und genutzt werden. (Bitte mit Quellenangabe) – Wer mit dem Think Tank Kontakt aufnehmen möchte, schicke bitte eine E-Mail an mail@gkv-ipreg.info oder nutzt das Kontaktformular auf dieser Seite.
Nicolin Bähre | Dr. med. A. Hakim Bayarassou | Benjamin Bechtle | Beate Bettenhausen | Dr. med. Michaela V. Bonfert | Andrea Bornemann-Göhre | Markus Brandt | Henriette Cartolano | Tanja Diener | Dr. med. Paul Diesener | Christina Dorn | Andrea Espei | Steffen Euler | Eliza Gawin | Dominique Geiseler | Marcel Globisch | Dr. med. Martin Groß | Maria-Cristina Hallwachs | Prof. Dr. rer. medic. habil. Martina Hasseler | Christiana Hennemann | Prof. Dr. rer. medic. Astrid Herold-Majumdar | PD Dr. med. Sven Hirschfeld | Nina Hoffmann | Raphael Hupertz | Johann-Moritz Hüsken | Prof. Dr. rer. medic. Michael Isfort | Kathrin Jackel-Neusser | Christoph Jaschke | Frank Jänsch | Oliver Jünke | Dr. Hanna Klingshirn | Johannes Koch | Sven Kübler | Sebastian Lemme | Sven Liebscher | Andrea Linder | Tim Melkert | Laura Mench | Anja Menschel | Thomas van der Most | Karin Neidhard | Sabine Nagel | Petra Neitzel | Josephine Otto | Dr. phil. Maria Panzer | Dr. phil Lena Panzer-Selz | Dinah Radtke | Prof. Dr. Bernd Reuschenbach | Torsten Rhau | Thomke Rosenberg | Corinna Rüffer MdB | Susanne Sachs | Kordula Schulz-Asche MdB | Dr. Alexander Schwandt | Petra Spankus | Dorothee Steinker | Dr. med. Alan Strassburg | Ajdin Telalovic | Frank Wagner| Christine Wagner-Behrendt | Vera Weber | Barbara Wirth | Hans-Joachim Wöbbeking | Apl. Prof. Dr. med. Andreas Zieger | Anika Zinken | Elfriede Zoller
Am 28.2.2023 fanden in Berlin eine Diskussionsrunde und ein World Café zum Thema „Quo vadis außerklinische Intensivversorgung?“ statt. Hierbei wurden konkrete Fragestellungen rund um die praktische Umsetzung des GKV-IPReG mit betroffenen Menschen sowie mit Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Medizin diskutiert.
Thema 1: Wie wird eine Verbesserung der Lebens- und Versorgungsqualität gemessen und darf der Gesetzgeber über die Regulierung der außerklinischen Intensivpflege in die Gestaltung individueller Lebensentwürfe eingreifen? Zusammenfassung Thema 1
Thema 2: Wie müssen neue Versorgungsnetzwerke vor dem Hintergrund der Mangelverwaltung im Gesundheitswesen aussehen? Zusammenfassung Thema 2
Thema 3: Wie können Menschen mit Versorgungsbedarf in der außerklinischen Intensivpflege in Zukunft selbstbestimmt zwischen verschiedenen Versorgungs- und Wohnformen wählen? Zusammenfassung Thema 3
Thema 4: Warum werden nicht bestehende Konzepte auf die außerklinische Intensivpflege übertragen? Fehlt uns der Mut? Zusammenfassung Thema 4
Bedarf an außerklinischer Intensivpflege haben Menschen, bei denen jederzeit eine lebensbedrohliche Situationen eintreten kann. Sie benötigen rund um die Uhr die Anwesenheit einer geeigneten Person, die sie zu Hause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft versorgt. Häufig sind die Menschen, die auf außerklinische Intensivversorgung angewiesen sind, künstlich beatmet oder haben eine Trachealkanüle.
Bisher werden Patientinnen und Patienten entsprechend der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie) versorgt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Leistung „Krankenbeobachtung (spezielle)“ aus dieser Richtlinie herausgelöst und als eigene Leistung in der neuen AKI-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die Versorgung der betroffenen Menschen zu verbessern. So soll bspw. regelmäßig überprüft werden, ob die Beatmungszeit verkürzt bzw. eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät (Weaning) versucht werden kann. Die Frage, ob eine Entwöhnung oder eine Dekanülierung durchgeführt werden kann, wird regelmäßig mittels der sogenannten Potenzialerhebung überprüft.
Neu ist zudem, dass bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen vor jeder Verordnung eine Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung durchgeführt werden muss.
Die Potenzialerhebung kann nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die eine besondere ärztliche Qualifikation vorweisen können.
Eine Potenzialerhebung kann von
oder
durchgeführt werden.
Um das Potenzial zur Entfernung der Trachealkanüle bei nicht beatmeten Menschen zu erheben, sind auch Fachärztinnen und -ärzten mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer stationären Einheit der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation berechtigt.
Zudem kann die Potenzialerhebung auch von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die ansonsten nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Um die Potenzialerhebung durchzuführen benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Berechtigt zur Verordnung sind:
Hausärztinnen und Hausärzte benötigen eine Genehmigung von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Ärztin oder der Arzt bestätigt bei der Antragstellung, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, oder die Kompetenzen innerhalb von sechs Monaten angeeignet und nachgewiesen werden. Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird hierfür eine Online-Fortbildung angeboten.
Bei Patientinnen und Patienten, die weder beatmungspflichtig noch trachealkanüliert sind, wird die Verordnung von Fachärztinnen und -ärzten erstellt, die spezialisiert sind auf außerklinische Intensivpflege auslösende Erkrankungen.
Seit dem 1.1.2023 gibt es neue Formulare für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan.
Aufgrund einer Übergangsregelung darf die außerklinische Intensivpflege bis zum 30.10.2023 weiterhin auf dem Formular 12 für die häusliche Krankenpflege verordnet werden.
Eine detaillierte Erläuterung der Formulare hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in einer Übersicht zur Außerklinischen Intensivpflege zusammengestellt.
Du benötigst rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem GKV-IPReG? Du hast eine konkrete Beschwerde aufgrund der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers? Vielleicht vermutest Du auch einen Fehler im Verwaltungshandeln?
Rechtsberatung und Unterstützung bei sozialrechtlichen Problemen und Fragestellungen bieten u.a. das Bundesamt für Soziale Sicherung oder der Sozialverband VdK.
Die bevorstehende Umsetzung des GKV-IPReG führt schon jetzt zu Problemen und verunsichert die Menschen mit Intensivpflegebedarf. Wir möchten diese Fälle dokumentieren, um den politisch Verantwortlichen zu zeigen, wo nachgebessert werden muss. Dazu brauchen wir Deine Hilfe.
Solltest Du in Deiner Versorgung oder bei der Verordnung bzw. Genehmigung Deiner Leistungen Probleme haben, nimm bitte Kontakt mit uns auf. Du kannst uns auch telefonisch erreichen unter 0800 66 80 100. Selbstverständlich gehen wir diskret und vertraulich mit Deinen persönlichen Daten um. Für die weitere Bearbeitung werden nur anonymisierte Daten verwendet. Herzlichen Dank für Deine Mithilfe!
Du kannst auch das nebenstehende Kontaktformular benutzen oder uns eine E-Mail schreiben.